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Informationen zum neuen PHV-Design
Bedienhilfen
Arbeit bedeutet Ablenkung von der Erkrankung, finanzielle Unabhängigkeit, Kontakt zu anderen Menschen und Freude an den beruflichen Erfolgen.
Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über die veränderte Situation schafft oftmals Lösungen. Anlaufstellen sind natürlich auch die Personalabteilung oder der Betriebsrat.
Dialysepatienten benötigen einen Arbeitsplatz ohne Schicht- und Nachtarbeit, ohne schweren körperlichen Einsatz und ohne Dauerbelastung (Termine, Akkord). Klimatische Verhältnisse, die eine Infektion begünstigen (Nässe, Zugluft, Dämpfe), sind ungeeignet. Peritonealdialysepatienten benötigen einen hygienischen Platz, wo sie ungestört ihre Dialyseflüssigkeit wechseln können. Um Überschneidungen der Dialyse- mit den Arbeitszeiten einzugrenzen, können Hämodialysepatienten eine Abend- oder Nachtdialyse erwägen.
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist eine stufenweise Wiedereingliederung möglich. Dies sollte mit Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber und Arzt abgesprochen werden.
Für Umschulungen oder eine neue Ausbildung bieten Agenturen für Arbeit und Rentenversicherungsträger Auskunft und Unterstützung
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nur wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben ggf. einen Anspruch auf Vollrente oder auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hier gilt es, Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufzunehmen.
Patienten über 18 Jahre, die sowohl voll erwerbsgemindert als auch bedürftig sind (also nicht mehr arbeiten und auch ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können), erhalten eine Grundsicherung. Es handelt sich um eine Sonderform der Sozialhilfe. Zuständig sind die Träger der Sozialhilfe. Dies sind in der Regel die kreisfreien Städte und Kreise.