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Organspende

Die heutige Transplantationsmedizin ermöglicht es, Leben zu retten. Aber nur wenn ein Spenderorgan zur Verfügung steht, kann eine Transplantation auch durchgeführt werden.

In Deutschland warten derzeit mehr als 9.000 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan - davon über 7.000 Menschen auf eine Niere - aber nur circa ein Drittel der benötigten Organe steht jährlich für Transplantationen zur Verfügung.

Das Problem ist, dass sich zu wenige Menschen zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende nach dem Tod in einem Organspendeausweis schriftlich festhalten.

Wenn der Wille der Verstorbenen nicht bekannt ist, müssen die Angehörigen entscheiden, ob sie einer Organspende zustimmen oder nicht. Viele entscheiden sich in dieser Situation aus Trauer, Angst, Unwissenheit und Überforderung gegen eine Organspende.

Ein ausgefüllter Organspendeausweis schafft Klarheit und erspart den Angehörigen unter Umständen eine große Belastung.

Wer sich für eine Organspende nach seinem Tod ausspricht, muss keine Angst vor einer verfrühten Organentnahme haben: Erst wenn der Hirntod von zwei unabhängigen, erfahrenen Neurologen, die weder mit der Entnahme der Organe noch mit der Transplantation selbst zu tun haben, festgestellt wurde, wird mit der Organentnahme begonnen. Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Organspende und Organentnahme sind im deutschen Transplantationsgesetz definiert und geregelt.

Besitzer eines Organspendeausweises können sich generell für eine Organspende aussprechen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken, bestimmte Organe auszuschließen oder einer Organspende grundsätzlich zu widersprechen. Zudem kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.

Mit dem Organspendeausweis muss niemand fürchten, sich endgültig festzulegen. Wer seine Einstellung zur Organspende ändert, muss nur die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung festhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Organspende auch von einem lebenden Menschen möglich. Lebendspenden sind nur zwischen Angehörigen oder Personen, die sich sehr nahe stehen, zulässig. Die rechtliche Grundlage für die Organspende nach dem Tod und die Lebendspende bildet das deutsche Transplantationsgesetz. Die Lebendorganspende ist der postmortalen Spende nachgeordnet; vorrangig sollte die postmortale Spende als Verfahren gewählt werden.

Weitere Informationen zum Thema Organspende sowie einen Organspendeausweis zum Herunterladen finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA): https://www.organspende-info.de/

Dort erhalten Sie auch Informationen zum Thema Nierentransplantation sowie zur Lebendspende: