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Spenden

Sie möchten die Stiftung PHV mit einer Spende unterstützen?

Wir bestätigen Ihnen, dass  Ihre Zuwendung ausschließlich zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege entsprechend unseres Stiftungszwecks verwendet wird.

Die PHV ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spenden bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen können.
 

Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung)
Für Spenden bis zu 300 Euro im Jahr benötigt das Finanzamt keine Spendenquittung. Es reicht aus, wenn Sie den vereinfachten Zuwendungsnachweis, den Sie auf dieser Seite herunterladen können, zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. eine Kopie des Kontoauszuges), mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.

Für Spenden an die PHV, die den Betrag von 300 Euro übersteigen, ist als Nachweis für das Finanzamt eine von der PHV ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Diese schicken wir Ihnen bei Vorliegen Ihrer Adressdaten automatisch zu. Wir bitten Sie daher, auf dem Überweisungsträger Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Adresse anzugeben.  

Möchten Sie für ein bestimmtes Dialysezentrum spenden, ist es außerdem wichtig, den Namen bzw. Standort des Zentrums auf der Überweisung zu notieren.
 

Unsere Bankverbindung:
Frankfurter Volksbank
BLZ 501 900 00
Konto 800 457

IBAN: DE55 5019 0000 0000 8004 57
BIC: FFVBDEFF
 

Hier können Sie den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden bis 300 Euro herunterladen.