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Die PHV als Partner der Ärzte

Die PHV arbeitet zur Versorgung nierenkranker Patienten auf Basis ihres Kooperationsmodells mit niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin / Nephrologie zusammen. An einigen Standorten ist die PHV auch Trägerin von Instituten.


Das PHV-Kooperationsmodell

Das PHV-Kooperationsmodell ermöglicht niedergelassenen beziehungsweise niederlassungswilligen Fachärzten für Innere Medizin mit oder ohne Schwerpunkt Nephrologie eine freiberufliche Tätigkeit mit überschaubarem Risiko und allen Vorteilen eines starken Verbundes. Im Einzelnen bedeutet diese Kooperation:
Sie als Facharzt schließen mit der PHV einen Vertrag ab. Sie übernehmen die medizinische Leitung des Zentrums und können sich voll auf die Medizin und Ihre Patienten konzentrieren. Dabei können Sie Materialien und Verfahren nach medizinischen Kriterien frei auswählen. Ärztliche Therapiefreiheit und die Unabhängigkeit gegenüber Herstellern sind garantiert.

Die PHV errichtet das Dialysezentrum, stellt qualifiziertes Personal zur Verfügung, hält die Gerätschaften auf dem neuesten Stand und übernimmt die nichtärztlichen Verwaltungstätigkeiten im Dialysezentrum. Außerdem sichert die PHV Service und Beratung.

  • Der ärztliche Leiter eines Zentrums ist nicht Angestellter der PHV, sondern im Regelfall selbständiger niedergelassener Facharzt, der gleichzeitig eine internistische Facharztpraxis betreibt.
  • Der Internist / Nephrologe erbringt die ärztlichen Leistungen im Dialysezentrum und gleichzeitig internistische Leistungen in seiner Praxis.
  • Die PHV erbringt im Rahmen der Dialyseversorgung die notwendigen Sach- und Dienstleistungen einschließlich des Personaleinsatzes.
  • Während der kooperierende Arzt seine ärztlichen Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnet, erhält die PHV die Vergütungen für ihre Dialyseleistungen aufgrund eigener Verträge mit den Kostenträgern.
  • Das PHV-Kooperationsmodell ist durch die Vorschriften des Sozialgesetzbuches und die nachgelagerten Rechtsbereiche ausdrücklich abgesichert. Das Modell bietet den Ärzten und den Vertragspartnern eine klare, zuverlässige und überschaubare Rechtsgrundlage.

Kooperation in der Heimdialyse

Die Einrichtung eines Heimdialyseplatzes und die Organisation der Material-Lieferungen zum Patienten nach Hause sind mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden.

Als Kooperationspartner übernimmt die PHV für ihre Ärzte die komplette Ausstattung und Organisation der Heimhämo- bzw. Peritonealdialysebehandlung. Auch Ärzte, die ihr Dialysezentrum ohne die PHV betreiben, können zur Versorgung und Betreuung von Heimdialysepatienten mit der PHV kooperieren. Dem PHV-Kooperationsmodell entsprechend, übernimmt der Arzt die medizinische Betreuung der Patienten und rechnet diese ohne Mitwirkung der PHV mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die PHV erbringt die für die Versorgung der Heimdialysepatienten erforderlichen Sach- und Dienstleistungen und rechnet diese mit den Kostenträgern ab.


PHV-Institute

An neun Standorten hat die PHV eine Institutsermächtigung.

Als Institut ist die PHV selbst Leistungserbringer und damit auch verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der ärztlichen Leistungen. Die Ärzte sind als Angestellte oder Freiberufler für die PHV tätig, häufig arbeiten Krankenhausärzte in den PHV-Instituten.

Die Abrechnung der ärztlichen und nicht ärztlichen Dialyseleistungen erfolgt durch die PHV selbst.


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