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Soziales und Rechtliches

Gewisse Ausnahmen von allgemeinen Bestimmungen oder Sondervergünstigungen greifen ausschließlich bei chronisch Kranken – so auch bei chronisch nierenkranken oder dialysepflichtigen Patienten.

Chronisch Kranke sollen laut GKV-Modernisierungsgesetz wegen ihrer finanziellen Mehrbelastung unterstützt werden. Daher gelten für sie einige Sonderregelungen.
Nach der "Chroniker-Regelung" gilt als "schwerwiegend chronisch krank", "wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent oder wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt wird, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist". Soweit die gesetzliche Bestimmung – für Dialysepatienten trifft sie immer zu.


Zuzahlungen pro Jahr

Zuzahlungen fallen bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln (z. B. Gehhilfen) sowie bei Heilmitteln (z. B. Massagen), häuslicher Krankenpflege und stationären Krankenhausaufenthalten an. Außerdem fallen sie für Fahrkosten und Rehabilitationsmaßnahmen an. Für chronisch Kranke und damit für Dialysepatienten gilt für die Zuzahlungen eine Belastungsobergrenze von 1 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens gegenüber 2 Prozent im Regelfall. Auf Antrag prüft die Krankenkasse, ob die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist und stellt einen Befreiungsausweis bis zum Ablauf des entsprechenden Jahres aus. Im folgenden Jahr muss die Befreiung von der Zuzahlung wieder neu beantragt werden. Wichtig ist es, alle Belege über die geleisteten Zuzahlungen aufzubewahren, damit die Krankenkasse schnell die Belastungsobergrenze bestätigen kann. Informationen über die Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen im Detail finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.


Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Kassen übernehmen Kosten für bestimmte Arzneimittel, auch wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind. Für chronisch Nierenkranke und Dialysepatienten ist – sofern die Belastungsobergrenze überschritten ist – damit die Behandlung kostenfrei für: Azidosetherapeutika (Behandlung von zu viel Säure im Körper), Phosphatbinder, wasserlösliche Vitamine, Spurenelemente, Calcium- und Kaliumverbindungen sowie Lösungen zur Ernährung über einen Gefäßzugang. Die jeweils aktuell gültigen Bestimmungen sollten immer erfragt werden.


Fahrten zur Dialysebehandlung

Dialysepatienten werden die Fahrkosten zur nächstgelegenen Dialyse regelmäßig erstattet. Allerdings müssen die Fahrten im Vorfeld bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt sein. Zuzahlungen (10 % des Fahrtpreises, mind. 5 und max. 10 Euro) müssen Dialysepatienten bis zur Erreichung ihrer Belastungsobergrenze ebenfalls leisten. Tipp: Soweit Ihnen Ihr Nephrologe die Fahrten zu/von der Dialysebehandlung verordnet, reichen Sie diese Verordnung zusammen mit dem Antrag auf Übernahme der Fahrkosten bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten nur bei vorheriger Genehmigung.


Abrechnung bei Ferien- bzw. Gastdialyse

Während des Urlaubs und auf Reisen innerhalb Deutschlands können sich gesetzlich versicherte Patienten dialysieren lassen, wo sie möchten. Sie brauchen dafür lediglich eine Überweisung ihres behandelnden Arztes und ihre Krankenversichertenkarte. Bei Auslandreisen übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis zur Höhe der hierzulande üblichen Dialysekosten. Patienten sollten sich eine Kostenübernahmeerklärung von ihrer Kasse ausstellen lassen, falls der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert wird. Mehr zum Thema Reisen unter Reisen und Feriendialyse.


Links und Adressen

www.asd-ev.de
Beratung per Telefon oder E-Mail bietet die Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse ASD e.V.
Ceciliengärten 52
12159 Berlin
Tel.: 0176 -10 35 67 19
E-Mail kontakt@remove-this.asd-ev.de

 

Der Bundesverband Niere e.V. bietet einmal wöchentlich eine Telefonberatung zu medizinischen und sozialen Themen für Dialysepatienten und deren Angehörige an.  

Das Beratungstelefon ist jeden Mittwoch von 16 bis 18 Uhr zu erreichen. Die Beratung ist kostenlos.

Tel.:0800 -24 84 848

Die Pflegeversicherung tritt dann ein, wenn neben der Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt auf Antrag die entsprechenden Pflegegrade 1-5 fest.

Zuständig für die Pflegeversicherung sind die Pflegekassen der jeweils zuständigen Krankenkasse.

Nähere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie in den entsprechenden
Publikationen des Bundesminsteriums für Gesundheit.

 

Auf der Seite der Stiftung ZQP finden Sie eine Übersicht aller Beratungsstellen:

https://www.zqp.de/beratung-pflege/

 

Behinderung wird international unterschiedlich definiert. In Deutschland gilt ein Mensch als behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Liegt danach eine Behinderung vor – was bei Dialysepatienten immer anzunehmen ist –, so bedeutet das für Betroffene, dass sie bestimmte Rechtsansprüche genießen und ihnen Vergünstigungen in Alltag und Beruf eingeräumt werden.

Nierenkranke sollten bei ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dialysepatienten erhalten regelmäßig einen Grad der Behinderung von 100 %, Patienten nach Transplantation von mindestens 50 % zuerkannt. Damit sind bestimmte Vorteile in Beruf und Alltag verbunden.

Je nach Grad der Behinderung kann es in folgenden Bereichen Vergünstigungen geben:

  • Steuern
  • Kündigungsschutz
  • Urlaub
  • Altersrente
  • Wohngeld
  • Unterstützung für Jugendliche bei Ausbildung, Studium und Beruf (besondere Beratung bei der Agentur für Arbeit, berufsfördernde Maßnahmen)
  • öffentliche Veranstaltungen


Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

www.integrationsaemter.de
Stichwort Schwerbehinderung

www.vdk.de
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Wurzerstraße 4 a
53175 Bonn
Tel.: 0228-82 093-0
Fax: 0228-82 093-43
kontakt@remove-this.vdk.de

www.sovd.de
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030-72 62 22 -0
Fax: 030-72 62 22 -311
contact@remove-this.sozialverband.de

Arbeit bedeutet Ablenkung von der Erkrankung, finanzielle Unabhängigkeit, Kontakt zu anderen Menschen und Freude an den beruflichen Erfolgen.

Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über die veränderte Situation schafft oftmals Lösungen. Anlaufstellen sind natürlich auch die Personalabteilung oder der Betriebsrat.


Arbeitsplatzgestaltung

Dialysepatienten benötigen einen Arbeitsplatz ohne Schicht- und Nachtarbeit, ohne schweren körperlichen Einsatz und ohne Dauerbelastung (Termine, Akkord). Klimatische Verhältnisse, die eine Infektion begünstigen (Nässe, Zugluft, Dämpfe), sind ungeeignet. Peritonealdialysepatienten benötigen einen hygienischen Platz, an dem sie ungestört ihre Dialysierflüssigkeit wechseln können. Um Überschneidungen der Dialyse- mit den Arbeitszeiten einzugrenzen, können Hämodialysepatienten eine Abend- oder Nachtdialyse erwägen.


Wiederaufnahme der Arbeit

Nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist eine stufenweise Wiedereingliederung möglich. Dies sollte mit Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber und Arzt abgesprochen werden.


Umschulung / neue Ausbildung

Für Umschulungen oder eine neue Ausbildung bieten Agenturen für Arbeit und Rentenversicherungsträger Auskunft und Unterstützung.


Erwerbsminderungsrente

Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nur wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben ggf. einen Anspruch auf Vollrente oder auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hier gilt es, Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufzunehmen.


Grundsicherung

Patienten über 18 Jahre, die sowohl voll erwerbsgemindert als auch bedürftig sind (also nicht mehr arbeiten und auch ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können), erhalten eine Grundsicherung. Es handelt sich um eine Sonderform der Sozialhilfe. Zuständig sind die Träger der Sozialhilfe. Dies sind in der Regel die kreisfreien Städte und Kreise.

 

Weitere Informationen & Kontaktstellen

Arbeiten mit Behinderung: Bundesagentur für Arbeit

https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen

 

Deutsche Rentenversicherung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

 

Grundsicherung: Jobcenter

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

Links und Adressen

Der Bundesverband Niere e.V. bietet einmal wöchentlich eine Telefonberatung zu medizinischen und sozialen Themen für Dialysepatienten und deren Angehörige an.  

Das Beratungstelefon ist jeden Mittwoch von 16 bis 18 Uhr zu erreichen. Die Beratung ist kostenlos.

Tel.: 0800-24 84 848

Darüber hinaus bietet der Bundesverband Niere auf der Website www.sozialrecht-nierenpatienten.online  umfangreiche Informationen für Dialysepatienten rund um das Sozialrecht.